Gesetze und Vorschriften i.d. Vermessung

Vermessungs- und Katastergesetz

Das Vermessungs- und Katastergesetz bildet die Grundlage unserer Tätigkeiten in der Katastervermessung. Es regelt vor allem die Gebäudeeinmessungspflicht, das Betretungsrecht von Grundstücken, die Abmarkungspflicht sowie das Verfahren der hoheitlichen Vermessungen allgemein. Sollten Sie also tiefer gehende Informationen über Ihre Einmessungspflicht (§16 VermKatG) oder das Betretungsrecht des Messtrupps (§6 VermKatG) eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs haben wollen, so können Sie hier das Vermessungs- und Katastergesetz einsehen und herunterladen. Insgesamt bildet das VermKatG von 2005 die Grundlage der Katastermessung, also aller hoheitlichen Messungen und regelt nebenbei die Verwendung des digitalen GIS-Daten als Basis für die “grafischen Informationssysteme”. Unsere sehr detailreichen Grundstücks- und Topografiedaten, auch GEOBASISDATEN genannt, bilden die Grundlage für weiteren Kartensysteme (Bebauungspläne, Tiefbau, Kanal- und Kabelplanung, Verkehr etc.).

Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung -

VermWertGebO NRW

Die Gebührenordnung VermWertGebO NRW in Verbindung mit dem Gebührentarif regelt sämtliche Gebühren, die im hoheitlichen Vermessungsbereich anfallen. Sie enthält also die festen Gebührensätze für Teilungen, Gebäudeeinmessungen, Amliche Lagepläne oder Grenzvermessungen. Bei Interesse können Sie in diese Rechtsvorschriften Einsicht nehmen, um evtl. anfallende Gebühren vorab selbst zu ermitteln oder Gebührenbescheide nachzuvollziehen.

Bauprüfverordnung

Die Landesbauordnung (BauO NRW) regelt die Genehmigungsverfahren für bauliche Anlagen in NRW definiert Grundlegende Dinge des Baurechtes wie die Definitionen von Geschossen, Aufenthaltsräumen, die Teilung von Grundstücken oder die Abstandsflächen zu Grenzen und anderen Gebäuden werden hier geregelt. In der BauprüfVO ist z.B. der Inhalt des Amtlichen Lagepläne definiert. Diese Beschreibung ist die Grundlage für den Umfang unserer Leistungen beim “Amltlkcihen Lageplan”

Normalherstellungskosten

Normalherstellungskosten (NHK) oder gewöhnliche Herstellungskosten werden zur Ermittlung des Sachwertes eines Gebäudes benötigt. Normalherstellungskosten werden weiterhin benötigt, um den fiktiven Wert des Gebäudes zur Ermittlung der Einmessungs-Gebühren zu bestimmen. Der Gebäudewert für die Einmessung bestimmt sich nach den Angaben der NHK 2010 ergeben. Die NHK 2010 sind deshalb Bestandteil der Sachwertrichtlinien.

dipl.-ing.

hubertus kleinbielen

öffentlich bestellter

Vermessungsingenieur ÖbVI