In unserem zweiten Aufgabenbereich geht es um Ingenieurvermessungen, Vermessung aus der Luft und die Erstellung von 3 dimensionalen
Modellen über Laserscanner oder aus Luftbildern. Dieser Bereich der Vermessung ist privatrechtlicher Art und unterscheidet sich völlig von den
hoheitlichen Aufgaben des ÖbVI. Hier ist die Kalkulation der Kosten frei und kann vorab vereinbart werden.
Die privatrechtlichen Vermessungsarbeiten umfassen im
Kern:
Bauvermessung
o
Absteckung von Gebäuden
o
Schnurgerstabsteckung
o
Feinabsteckung
o
Kontrollmessungen während der Bauausführung
o
Bestandsaufnahmen nach Fertigstellung
Topographische Vermessungen
o
Geländeaufnahmen
o
Erstellung von Lage- und Höhenplänen
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Digitale Geländemodelle über die klassische
Tachymetrie
o
Ermittlung von Erdbewegungen und Massen
Moderne Luftbild- und 3D-Vermessung
o
Laserscanning von Gebäudeinnenbereichen
o
Luftbildvermessung mittels Kopterbefliegung
von Gelände- oder Gebäudeaußenbereichen
o
Photogrammetrie
o
Punktwolkenauswertung und Vektorisierung
Der Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist ein freiberuflich tätiger Ingenieur, der vom jeweiligen Land mit hoheitlichen
Vermessungsaufgaben beliehen wurde. Er nimmt damit eine besondere Stellung zwischen freiem Beruf und öffentlicher Verwaltung ein. Seine
Vermessungen besitzen dieselbe rechtliche Wirkung wie Vermessungen der Katasterbehörden.
Seinen Kostenberechnungen liegen die Gebührenordnungen der Länder zugrunde, die streng einzuhalten sind. Es handelt sich um hoheitliche
Gebühren und nicht um rei kalkulierbare Honorare wie bei privatrechtlichen Vermessungsaufgaben
Hoheitliche Vermessungsaufgaben bestehen im
Kernbereich aus
Grenzvermessungen
o
Feststellung bestehender Grundstücksgrenzen
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Wiederherstellung verlorengegangener
Grenzpunkte
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Erneuern von Abmarkungen
Teilungsvermessungen
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Zerlegung eines Grundstücks in mehrere neue
Flurstücke
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Vorbereitung von Grundstücksverkäufen oder
Bebauungen
Gebäudeeinmessungen
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Vermessung neu errichteter Gebäude
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Übernahme in das Liegenschaftskataster
Amtliche Lagepläne
o
Amtliche Lagepläne nach §3, §17 und §18 der
BauPrüfVO für Bauvorhaben,
Grundstücksteilungen und Baulast-Eintragungen
Beratung und Gutachten
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Grundstücksgrenzen untersuchen, anzeigen
und abmarken
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Grenzstreitigkeiten
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Kataster- und Eigentumsfragen klären
o
Grenzgutachten für Gerichte und private Auftraggeber bei streitigen Grenzeinrichtungen
Dipl.-Ing.
Hubertus KLEINBIELEN
Öffentlich bestellter
Vermessungsingenieur ÖbVI
KLEINBIELEN & BÖHM
Ingenieur- Luftbild- und
3D - Vermessung
unser Ingenieurbereich
unser Katasterbereich
Erfahren Sie mehr über unser soziales
Projekt “Kolumbien”.
Wir entwickeln Baugebiete durch die Übertragung der Planung in die Örtlichkeit
Unsere beiden Bereiche sind täglich für alle Arbeiten rund um Ihre Liegenschaften da.