In unserem zweiten Aufgabenbereich geht es um Ingenieurvermessungen, Vermessung aus der Luft und die Erstellung von 3 dimensionalen Modellen über Laserscanner oder aus Luftbildern. Dieser Bereich der Vermessung ist privatrechtlicher Art und unterscheidet sich völlig von den hoheitlichen Aufgaben des ÖbVI. Hier ist die Kalkulation der Kosten frei und kann vorab vereinbart werden. Die privatrechtlichen Vermessungsarbeiten umfassen im Kern: Bauvermessung o Absteckung von Gebäuden o Schnurgerstabsteckung o Feinabsteckung o Kontrollmessungen während der Bauausführung o Bestandsaufnahmen nach Fertigstellung Topographische Vermessungen o Geländeaufnahmen o Erstellung von Lage- und Höhenplänen o Digitale Geländemodelle über die klassische Tachymetrie o Ermittlung von Erdbewegungen und Massen Moderne Luftbild- und 3D-Vermessung o Laserscanning von Gebäudeinnenbereichen o Luftbildvermessung mittels Kopterbefliegung von Gelände- oder Gebäudeaußenbereichen o Photogrammetrie o Punktwolkenauswertung und Vektorisierung
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Der Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist ein freiberuflich tätiger Ingenieur, der vom jeweiligen Land mit hoheitlichen Vermessungsaufgaben beliehen wurde. Er nimmt damit eine besondere Stellung zwischen freiem Beruf und öffentlicher Verwaltung ein. Seine Vermessungen besitzen dieselbe rechtliche Wirkung wie Vermessungen der Katasterbehörden. Seinen Kostenberechnungen liegen die Gebührenordnungen der Länder zugrunde, die streng einzuhalten sind. Es handelt sich um hoheitliche Gebühren und nicht um rei kalkulierbare Honorare wie bei privatrechtlichen Vermessungsaufgaben Hoheitliche Vermessungsaufgaben bestehen im Kernbereich aus Grenzvermessungen o Feststellung bestehender Grundstücksgrenzen o Wiederherstellung verlorengegangener Grenzpunkte o Erneuern von Abmarkungen Teilungsvermessungen o Zerlegung eines Grundstücks in mehrere neue Flurstücke o Vorbereitung von Grundstücksverkäufen oder Bebauungen Gebäudeeinmessungen o Vermessung neu errichteter Gebäude o Übernahme in das Liegenschaftskataster Amtliche Lagepläne o Amtliche Lagepläne nach §3, §17 und §18 der BauPrüfVO für Bauvorhaben, Grundstücksteilungen und Baulast-Eintragungen Beratung und Gutachten o Grundstücksgrenzen untersuchen, anzeigen und abmarken o Grenzstreitigkeiten o Kataster- und Eigentumsfragen klären o Grenzgutachten für Gerichte und private Auftraggeber bei streitigen Grenzeinrichtungen
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Dipl.-Ing.

Hubertus KLEINBIELEN

Öffentlich bestellter

Vermessungsingenieur ÖbVI

KLEINBIELEN & BÖHM

Ingenieur- Luftbild- und

3D - Vermessung

unser Ingenieurbereich

unser Katasterbereich

Projekt “Kolumbien” Projekt “Kolumbien”
Erfahren Sie mehr über unser soziales Projekt “Kolumbien”.

Wir entwickeln Baugebiete durch die Übertragung der Planung in die Örtlichkeit

Unsere beiden Bereiche sind täglich für alle Arbeiten rund um Ihre Liegenschaften da.