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Gutachten über die Wohn- und Nutzflächen

Die „richtige“ oder tatsächliche Wohnfläche ist ein häufig diskutiertes Thema, was oftmals zu einer gerichtlichen Entscheidung führt, wenn sich Vermieter und Mieter über die vermietete oder verkaufte „Wohnfläche“ nicht einig sind. Hierzu erstellen wir ebenfalls Gutachten, die als Ergebnis die exakte Wohnfläche entsprechend der Wohnflächenverordnung (WoFlV NRW von 2003) liefert.

Von der Grundfläche zur korrekten Wohnfläche

Damit die Wohnfläche ermittelt werden kann, muss zunächst geprüft werden, welche Räume zur sogenannten Grundfläche gehören und dann, zu welchem Anteil die jeweiligen Grundflächen zur Wohnfläche gezählt werden dürfen. Wichtig ist: Die Wohnfläche umfasst nicht immer die tatsächlich vorhandene Fläche einer Wohnung oder eines Hauses. Nur bestimmte Räume werden laut Gesetzgebung zur Grundfläche gezählt, manche nur zu einem gewissen Prozentsatz. Zur Grundfläche gehören: Wohnzimmer Schlafzimmer Kinderzimmer Esszimmer Küchen Bäder Toiletten Wintergärten und ähnliche Räume, die zu allen Seiten geschlossen sind Balkone, Terrassen oder Dachterrassen Nicht berücksichtigt werden zum Beispiel Kellerräume, Waschküchen, Trockenräume, Abstellkammern, Heizungsräume, Garagen oder Treppen. Nicht alle genannten Flächen fließen in vollem Umfang in die Berechnung ein. So werden zum Beispiel die Flächen von Balkonen, Terrassen oder Dachterrassen und unbeheizbaren Wintergärten nur anteilig angerechnet. Für fast alles findet sich eine Regel: Schwimmbäder werden ebenfalls nur zu einem Teil angerechnet. Auch die Raumhöhe kann ein Kriterium sein. Dies kennt man zum Beispiel aus Dachgeschosswohnungen, bei denen Wohnflächen mit einer Raumhöhe unter einem Meter gar nicht gezählt und Flächen mit einer Höhe zwischen einem und zwei Metern zu 50 Prozent berücksichtigt werden. Gleiches gilt zum Beispiel für Bereiche unter Treppen. Nach der Wohnflächenverordnung dürfen nur Flächen mit einer Höhe von mindestens zwei Metern vollumfänglich zur Wohnfläche gezählt werden. Die Flächen von Bade- oder Duschwannen, Konsolen, Einbaumöbeln, Leisten, Tür- oder Fensterverkleidungen oder fest verbauten Geräten wie Heizöfen fließen mit in die Wohnfläche ein.

dipl.-ing.

hubertus kleinbielen

öffentlich bestellter und

vereidigter Sachverständiger für

Immobilienbewertung ÖbSv (IHK)