Vermessungs- und Sachverständigenbüro Kleinbielen - Westwall 8 - 47608 GELDERN - 02831-88044

unbebautes Grundstück

Der Verkehrswert besteht generell aus einem Bodenwertanteil und dem Gebäudewertanteil. Sind keine baulichen Anlagen vorhanden, so besteht der Verkehrswert der Immobilie aus dem reinen Bodenwert. Diese werden von den Gutachterausschüssen der Städte und Kreise jährlich neu ermittelt und in einer Übersicht veröffentlicht(www.boris.nrw.de). Hier sind sowohl die Wohnbauflächen als auch für Grün- und Ackerland als Bodenrichtwerte verzeichnet. Bodenrichtwerte bilden die Grundlage des zu ermittelnden Bodenwertes. Sie sind über Zu- und Abschläge auf die individuellen Gegebenheiten, wie Nutzungsmöglichkeiten, Lage und Zuschnitt der Liegenschaft, störende Einflüsse, Infrastruktur, Bodenverunreinigungen und verkehrstechnische Anbindung anzupassen. Die Ableitung des individuellen Bodenwertes ist im Gutachten ausführlich und nachvollziehbar zu erläutern. Weiterhin sind -falls vorhanden- Vergleichsgrundstücke und -preise heranzuziehen, um die Herleitung des Bodenwertes zu begründen. Als Ausführungsvariante steht die Kurz- und Normalversion. Hierzu ist das Honorar fallbezogen zu erfragen. Sehen Sie sich hier ein Mustergutachten zur Bestimmung eines reinen Bodenwertes an.

dipl.-ing.

hubertus kleinbielen

öffentlich bestellter und

vereidigter Sachverständiger für

Immobilienbewertung ÖbSv (IHK)