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Verkehrswertgutachten

Der Verkehrswert, also der Preis, der für eine Immobilie am Markt erzielbar scheint bzw. der Marktwert nach §194 BBauG wird heute immer interessanter. Verkaufte man früher sein Haus zu einem Preis, den man für “vernünftig” und erzielbar hielt, so wird hierzu heute oft ein Gutachten in Auftrag gegeben. Oftmals ist es die Gemeinschaft von Eigentümern, die ein Gutachten erforderlich macht, da einer der Eigentümer ds Objekt übernhmen möchte, manchmal ist es aber auch einfach die Unsicherheit, niocht den richtigen Kaufpreis zu erzielen oder zu zahlen Der Verkehrswert ist entsprechend der Definition des §194 BauGB und der Angaben und Rechenverfahren der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) zu ermitteln. Verkehrswert-Gutachten werden regelmäßig gebraucht für freihändige Verkäufe bei fehlender Preisvorstellung oder unterschiedlichen Vorstellungen auf Verkäufer- und Käuferseite bei Erb- oder Scheidungsangelegenheiten in sonstigen gerichtlichen Fällen bei Zwangsversteigerungen Verkehrswerte können in Form von Kurzgutachten, verkürzten Normalversionen oder der ausführlichen Version erstellt werden. Die Ausführung des Gutachtens hängt vom Zweck ab, für den es gebraucht wird.

dipl.-ing.

hubertus kleinbielen

öffentlich bestellter und

vereidigter Sachverständiger für

Immobilienbewertung ÖbSv (IHK)