Vermessungs- und Sachverständigenbüro Kleinbielen - Westwall 8 - 47608 GELDERN - 02831-88044

die Beauftragung

Ablauf des Verfahrens

Nach der telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme ist zunächst der Umfang des Gutachtens zu klären, den Sie benötigen. Dies erfolgt in einem persönlichen Gespräch, in dem die wirkliche Verwendungszweck erörtert wird. Anschließend wird der Antrag auf Erstellung des Gutachtens zugesandt und die erforderlichen Unterlagen beantragt, wie das Baurecht, Bauzeichnungen, ein Grundbuchauszug, Auskünfte über Alt- und Baulasten. Ihnen vorliegende Bauzeichnungen und Berechnungen von Wohnflächen sollten Sie uns zur Verfügung stellen, da dies den Aufwand und die Kosten des Gutachtens midnert.. Nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen erfolgt der Ortstermin der frühzeitig mit dem Eigentümer und allen sonstigen interessierten Beteiligten (Banken, Rechtsanwälten, Zwangs- und Konkursverwalter) abgesprochen wird. Beim Ortstermin wird das Objekt besichtigt und die einzelnen Ausstattungsmerkmale sowie evtl. vorliegende Schäden aufgenommen. Je nach Umfang und Besonderheiten dauert dieser Termin etwa 30 - 45 Minuten. Beim Ortstermin wird das Objekt ausführlich durch Fotos dokumentiert und evtl. die Wohnfläche ergänzt oder neu aufgemessen. Schäden und Mängel werden insoweit erfasst, wie sie offensichtlich und ohne jede zwangsweise Öffnung erkennbar sind. Größere Schäden, z.B. starke Rissbildung im Mauerwerk, Feuchteprobleme oder Schimmelbefall können u.U. nur unter Hinzuziehung eines weiteren Bauschadens-Sachverständigen bewertet werden. Anschließend erfolgt die schriftliche Ausarbeitung des Gutachtens, die Fertigstellung von Grundrissen und Berechnungen sowie Anlagen. Je nach Umfang des beantragten Gutachtens (kurz., gekürzt, normal) unfaßt ihr Gutachten den Textteil mit Verkehrswert die Berechnungen (Boden-, Sach- und Ertragswert) die Fotodokumentation und die Grundrisse Der gesamte Prozess von der Antragstellung bis zur Fertigstellung dauert etwa 4 bis 6 Wochen.

dipl.-ing.

hubertus kleinbielen

öffentlich bestellter und

vereidigter Sachverständiger für

Immobilienbewertung ÖbSv (IHK)