Grundstücksteilung

Wenn ich nur einen Teil meines Grundstücks verkaufen will

Wenn Sie nur einen Teil eines Grundstücks erwerben oder verkaufen wollen, so ist eine Teilungsvermessung durchzuführen. In einem solchen hoheitlichen Verfahren wird der gewünschte Teil des bestehenden Grundstücks abgetrennt, erhält eine eigene Flurstücksnummer und kann anschließend als eigenständige Grundbucheinheit abgeschrieben und verkauft werden. Der ÖbVI beantragt nach der Auftragserteilung durch den Eigentümer, Erwerber oder Bauträger zunächst die erforderlichen Katasterunterlagen und die Teilungsgenehmigung beim zuständigen Katasteramt und der für das Baurecht zuständigen Baugenehmigungsbehörde. Liegen die Unterlagen und die Teilungsgenehmigung vollständig vor, so erfolgt die örtliche Vermessung. Bei diesem Termin werden die alten Grenzen untersucht und die Abmarkungen (Grenzsteine etc.) aufgesucht. Anschließend wird die neue Grenze, so wie von Ihnen beantragt, in die Örtlichkeit übertragen und es werden Grenzsteine oder vergleichbare Abmarkungen (Rohre, Meißenzeichen) gesetzt, um den neuen Grenzverlauf kenntlich zu machen. Bei diesem Vermessungstermin kann sowohl der Eigentümer als auch der Erwerber anwesend sein. Im Büro werden nun die Protokolle (Risse) und Berechnungen (neue Flächen) angefertigt und alle Beteiligten (Eigentümer, Nachbarn, Erwerber) zu einem weiteren örtliche Termin, dem Grenztermin, eingeladen. An diesem Termin erläutert der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur selbst die Grenzen und klärt möglich Fragen zu alten Grenzpunkten und dem Grenzverlauf. Die Messung wird nun dem Katasteramt eingereicht und in die öffentlichen Karten und Verzeichnisse übernommen. Der Eigentümer, der Notar und das Grundbuchamt erhalten abschließend die entsprechenden Unterlagen vom Katasteramt, damit das neu gebildete Teilgrundstück gemäß Kaufvertrag ins Eigentum des Käufers übergehen kann.

dipl.-ing.

hubertus kleinbielen

öffentlich bestellter

Vermessungsingenieur ÖbVI