Grundstücksteilung
Wenn ich nur einen Teil meines Grundstücks verkaufen will
Wenn Sie nur einen Teil eines Grundstücks erwerben oder
verkaufen wollen, so ist eine Teilungsvermessung durchzuführen.
In einem solchen hoheitlichen Verfahren wird der gewünschte
Teil des bestehenden Grundstücks abgetrennt, erhält eine
eigene Flurstücksnummer und kann anschließend als
eigenständige Grundbucheinheit abgeschrieben und verkauft
werden. Der ÖbVI beantragt nach der Auftragserteilung durch
den Eigentümer, Erwerber oder Bauträger zunächst die
erforderlichen Katasterunterlagen und die
Teilungsgenehmigung beim zuständigen Katasteramt und der
für das Baurecht zuständigen Baugenehmigungsbehörde.
Liegen die Unterlagen und die Teilungsgenehmigung vollständig
vor, so erfolgt die örtliche Vermessung. Bei diesem Termin
werden die alten Grenzen untersucht und die Abmarkungen
(Grenzsteine etc.) aufgesucht. Anschließend wird die neue
Grenze, so wie von Ihnen beantragt, in die Örtlichkeit
übertragen und es werden Grenzsteine oder vergleichbare
Abmarkungen (Rohre, Meißenzeichen) gesetzt, um den neuen
Grenzverlauf kenntlich zu machen.
Bei diesem Vermessungstermin kann sowohl der Eigentümer als
auch der Erwerber anwesend sein.
Im Büro werden nun die Protokolle (Risse) und Berechnungen
(neue Flächen) angefertigt und alle Beteiligten (Eigentümer,
Nachbarn, Erwerber) zu einem weiteren örtliche Termin, dem
Grenztermin, eingeladen. An diesem Termin erläutert der
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur selbst die Grenzen
und klärt möglich Fragen zu alten Grenzpunkten und dem
Grenzverlauf.
Die Messung wird nun dem Katasteramt eingereicht und in die
öffentlichen Karten und Verzeichnisse übernommen. Der Eigentümer, der Notar und das Grundbuchamt erhalten abschließend die entsprechenden
Unterlagen vom Katasteramt, damit das neu gebildete Teilgrundstück gemäß Kaufvertrag ins Eigentum des Käufers übergehen kann.
Dipl.-Ing.
Hubertus KLEINBIELEN
Öffentlich bestellter
Vermessungsingenieur ÖbVI
KLEINBIELEN & BÖHM
Ingenieur- Luftbild- und
3D - Vermessung