Amtlicher Lageplan

Ein amtlicher Lageplan ist für Ihren Bauantrag erforderlich. Er ist Bestandteil der Antragsunterlagen und ist entsprechend der BauPrüf VO NW auszuführen. Der amtliche Lageplan darf nur von Katasterbehörden oder einem ÖBVI angefertigt werden, da seine Inhalte urkundlicher Natur sind, d.h. der dargestellte Inhalt, Entwässerungen und Abstandsflächen werden im amtlichen Lageplan vom ÖbVI beglaubigt. Eine Nachprüfung durch die Baugenehmigungsbehörde, das zuständige Bauamt, ist normalerweise nicht mehr erforderlich. Der gesamte Inhalt dieses Planes ist in der BauPrüfVO NW genau aufgeführt. Nach der Beantragung durch den Architekten oder den Bauherren selbst sind auch hier zunächst die erforderlichen Katasterunterlagen zu beschaffen. Anschließend erfolgt der sog. Ortsvergleich, d.h. der Meßtrupp besucht das Baugrundstück und misst eine Vielzahl von Dingen auf. Hierzu gehören auch die Höhen von Straße und Grundstück, die Kanalsituation mit Tiefen und Durchmessern des Leitungssystems, die gesamte umliegende Bebauung aber auch topografische Dinge wie Laternen, Straßenschilder, Mauern, Hecken u.s.w. sind vermessungstechnisch zu erfassen. Im Büro werden diese Daten nun ausgewertet und in den Computer übernommen. Zusammen mit den vom Katasteramt gelieferten digitalen Informationen entsteht nun der amtliche Lageplan, der seit Jahren nur noch über sog. CAD Programme am BILDSCHIRM konstruiert und nicht mehr herkömmlich gezeichnet wird. Nach Fertigstellung des Planes mit allen geforderten Einträgen erfolgt die Erstellung eines rechnerischen Nachweises, ob das geplante Gebäude mit den Vorgaben, oder besser gesagt Festsetzungen des Bebauungsplanes übereinstimmt, wenn ein solcher existiert. Geprüft wird in diesem Nachweis explizit, ob nicht mehr Grundstücksfläche überbaut wird und nicht mehr Geschoßfläche entstehen soll, als über die Grund- und Geschoßflächenzahlen (GRZ/GFZ) des Bebauungsplanes oder der BauNVO zulässig ist. Diese Nachweise werden ausgedruckt und ebenfalls beglaubigt. Der Bauherr bzw. der Architekt erhält als Endergebnis mehrere beglaubigte Ausfertigungen des amtlichen Lageplanes in einem beliebigen Maßstab, meist 1:500 oder 1:250.

dipl.-ing.

hubertus kleinbielen

öffentlich bestellter

Vermessungsingenieur ÖbVI