Sachverständigenbüro KLEINBIELEN & BÖHM - Westwall 8 - 47608 GELDERN - 02831-88044
Mietwertgutachten
Eine angemessene oder ortsübliche Kalt-Miete wird durch die Ableitung tatsächlich gezahlter
Vergleichsmieten und den Angaben des Mietspiegels ermittelt.
Unter der Nettokaltmiete (auch Grundmiete oder Basismiete) versteht man den Mietbetrag,
den der Mieter ausschließlich für die Überlassung der Wohnung oder des Hauses zahlt – ohne
Betriebskosten und ohne Heizkosten. Die Bruttokaltmiete enthält dagegen die vom Mieter zu
tragenden Betriebskosten.
Unter Berücksichtigung der objektspezifischen Merkmale wird schließlich die marktangepasste
Kalt-Miete ermittelt und in einem Mietwertgutachten dokumentiert.
Sachverständigenbüro
KLEINBIELEN & BÖHM
Dipl.-Ing.
Hubertus Kleinbielen
öffentlich bestellt und vereidigt durch
die IHK
&
Tobias Böhm
Fachgutachter für Immobilien und
Sachverständigenanwärter