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Mietwertgutachten

Eine angemessene oder ortsübliche Kalt-Miete wird durch die Ableitung tatsächlich gezahlter Vergleichsmieten und den Angaben des Mietspiegels ermittelt. Unter der Nettokaltmiete (auch Grundmiete oder Basismiete) versteht man den Mietbetrag, den der Mieter ausschließlich für die Überlassung der Wohnung oder des Hauses zahlt – ohne Betriebskosten und ohne Heizkosten. Die Bruttokaltmiete enthält dagegen die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten. Unter Berücksichtigung der objektspezifischen Merkmale wird schließlich die marktangepasste Kalt-Miete ermittelt und in einem Mietwertgutachten dokumentiert.
Sachverständigenbüro KLEINBIELEN & BÖHM Dipl.-Ing. Hubertus Kleinbielen öffentlich bestellt und vereidigt durch die IHK & Tobias Böhm Fachgutachter für Immobilien und Sachverständigenanwärter
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