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Gewerbe- und Sonderimmobilien

Gewerblich genutzte Immobilien bestehen meist aus Lager-, Fertigungs- oder Bürogebäuden, die oftmals auch in Verbindung mit Betriebsleiterwohnungebäuden stehen. Sonderimmobilien sind Hotels und Gaststätten, besondere Verwalungsgebäude, Museen oder Schlösser, die teilweise keine Erträge erbringen und nach anderen Kriterien zu bewerten sind. Hier wird u.U. das Vergleichswertverfahren angewendet oder Erträge substituiert. Beide Immobilienarten werden aber normalerweise primär nach dem Ertragswertverfahren bewertet und das Sachwertverfahren wird nur stützend herangezogen. Das Honorar für ein solches Gutachten ist individuell zu vereinbaren.
Sachverständigenbüro KLEINBIELEN & BÖHM Dipl.-Ing. Hubertus Kleinbielen öffentlich bestellt und vereidigt durch die IHK & Tobias Böhm Fachgutachter für Immobilien und Sachverständigenanwärter
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