Es gibt 3 Ausführungsvarianten eines Gutachtens je nach Verwendungszweck:
1.
die Kurzversionz.B. für den Verkauf einer Immobilie
2.
die gekürzte Normalversion z.B. für bei internen Auseinandersetzungen z.B. im Erbfall oder bei der
Auflösung gemeinschaftlichem Eigentums
3.
die Normalversion für gerichtliche Auseinandersetzungen oder sonstigen anwaltliche
1. die KurzversionFür normale Ein- und Zweifamilienwohnhäuser, die im Volleigentum (kein Erbbaurecht oder Sondereigentum nach dem WEG)stehen und bei denen keine besondere Schadensuntersuchung erforderlich ist, kann eine Kurzfassung ohne ausführliche Beschreibungen der Bausubstanz jedoch mit dem Nachweis der Sach- und/oder Ertragswertberechnung sowie den Fotos des Ortstermins erstellt werden. Umfang ca. 25 Seiten zzgl., FotofokumentationKosten: normales Ein-/Zweifamilienwohnhaus im Volleigentum 1.450 EURzzgl. MwSt. Zusatzkosten für Rechte, zu berücksichtigende Schäden oder anstehende bauliche Maßnahmen sowie Entfernungen >15 KM sind abzusprechen. Die Aufmessung von Wohnflächen wird mit einem Kostenansatz von bis zu 225 EUR abgerechnet.2. die NormalversionDie Normalversion umfasst etwa 40-45 Seiten zzgl. Fotos und gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen. Die Beschreibung des Bewertungsobjektes ist deutlich umfangreicher und beschreibt die Bausubstanz sowie festgestellte Schäden und Mängel.Kosten: normales Ein-/Zweifamilienwohnhaus im Volleigentum 1.950 EURzzgl. MwSt. Zusatzkosten für Rechte, zu berücksichtigende Schäden oder anstehende bauliche Maßnahmen sowie Entfernungen >15 KM sind abzusprechen. Die Aufmessung von Wohnflächen wird mit einem Kostenansatz von bis zu 225 EUR abgerechnet.3. die GerichtsversionDas Honorar für das privat beantragte Gutachten als Vollversion richtet sich nach der Honorar-Tabelle des BdVI. Es berechnet sich nach dem sich ergebenden Verkehrswert beträgt z.B. für einen Verkehrswert von 400.000 EUR fallen ab 2.600 EUR (netto) an, für ein Objekt von 600.000 EUR sind 3.160 EUR (netto) der Startpreis. Je nach Umfang der Ermittlungen von Rechten und Schäden wird der Schwierigkeitsgrad und damit auch as Honorar angehoben. Der Umfang einer solchen vollumfänglichen Version beträgt etwa 70 Seiten zzgl. der Fotodokumentation. Zusatzkosten für Rechte, zu berücksichtigende Schäden oder anstehende bauliche Maßnahmen sowie Entfernungen >15 KM sind abzusprechen. Die Aufmessung von Wohnflächen wird mit einem Kostenansatz von bis zu 225 EUR abgerechnet.Ab einem Verkehsrwert von 1 Mio EUR verändert sich der Berechnungsgrundsatz, siehe unter 7.1.1 VermWertGebOBei gerichtlichen Gutachten richtet sich das Honorar nach dem “Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen JVEG”