Vermessungs- und Sachverständigenbüro Kleinbielen - Westwall 8 - 47608 GELDERN - 02831-88044

das Honorar

Es gibt 3 Ausführungsvarianten eines Gutachtens je nach Verwendungszweck:

1.

die Kurzversion z.B. für den Verkauf einer Immobilie

2.

die gekürzte Normalversion z.B. für bei internen Auseinandersetzungen z.B. im Erbfall oder bei der

Auflösung gemeinschaftlichem Eigentums

3.

die Normalversion für gerichtliche Auseinandersetzungen oder sonstigen anwaltliche

1. die Kurzversion Für normale Ein- und Zweifamilienwohnhäuser, die im Volleigentum (kein Erbbaurecht oder Sondereigentum nach dem WEG) stehen und bei denen keine besondere Schadensuntersuchung erforderlich ist, kann eine Kurzfassung ohne ausführliche Beschreibungen der Bausubstanz jedoch mit dem Nachweis der Sach- und/oder Ertragswertberechnung sowie den Fotos des Ortstermins erstellt werden. Umfang ca. 25 Seiten zzgl., Fotofokumentation Kosten: normales Ein-/Zweifamilienwohnhaus im Volleigentum 1.450 EUR zzgl. MwSt. Zusatzkosten für Rechte, zu berücksichtigende Schäden oder anstehende bauliche Maßnahmen sowie Entfernungen >15 KM sind abzusprechen. Die Aufmessung von Wohnflächen wird mit einem Kostenansatz von bis zu 225 EUR abgerechnet. 2. die Normalversion Die Normalversion umfasst etwa 40-45 Seiten zzgl. Fotos und gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen. Die Beschreibung des Bewertungsobjektes ist deutlich umfangreicher und beschreibt die Bausubstanz sowie festgestellte Schäden und Mängel. Kosten: normales Ein-/Zweifamilienwohnhaus im Volleigentum 1.950 EUR zzgl. MwSt. Zusatzkosten für Rechte, zu berücksichtigende Schäden oder anstehende bauliche Maßnahmen sowie Entfernungen >15 KM sind abzusprechen. Die Aufmessung von Wohnflächen wird mit einem Kostenansatz von bis zu 225 EUR abgerechnet. 3. die Gerichtsversion Das Honorar für das privat beantragte Gutachten als Vollversion richtet sich nach der Honorar-Tabelle des BdVI. Es berechnet sich nach dem sich ergebenden Verkehrswert beträgt z.B. für einen Verkehrswert von 400.000 EUR fallen ab 2.600 EUR (netto) an, für ein Objekt von 600.000 EUR sind 3.160 EUR (netto) der Startpreis. Je nach Umfang der Ermittlungen von Rechten und Schäden wird der Schwierigkeitsgrad und damit auch as Honorar angehoben. Der Umfang einer solchen vollumfänglichen Version beträgt etwa 70 Seiten zzgl. der Fotodokumentation. Zusatzkosten für Rechte, zu berücksichtigende Schäden oder anstehende bauliche Maßnahmen sowie Entfernungen >15 KM sind abzusprechen. Die Aufmessung von Wohnflächen wird mit einem Kostenansatz von bis zu 225 EUR abgerechnet. Ab einem Verkehsrwert von 1 Mio EUR verändert sich der Berechnungsgrundsatz, siehe unter 7.1.1 VermWertGebO Bei gerichtlichen Gutachten richtet sich das Honorar nach dem “Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen JVEG”

dipl.-ing.

hubertus kleinbielen

öffentlich bestellter und

vereidigter Sachverständiger für

Immobilienbewertung ÖbSv (IHK)

Gegenüberstellung Kurzversion Normalversion Gerichtsversion umfangreich Ortstermin  mit Objektbesichtigung,  Überprüfung der vorgelegten Grundrissangaben,  Erfassung des Gebäudezustandes und  Erfassung erkennbarer vorhandener Schäden    genaue  Aufnahme der Gebäudeausstattung   Erfassung der  Bauphysik  und der einzelnen  Ausstattungskomponenten  wie Fenster, Türen,  Decken, Böden sowie die elektrische und sanitäre  Ausstattung   Fotodokumentation    zusätzlich  Neuaufnahme  der  Grundrisssituation  mit nachweislicher  Berechnung der Wohn- und  Nutzflächen,  falls diese nicht vorliegen. Zuschlag 225 EUR Zuschlag 225 EUR Zuschlag 225 EUR Ausarbeitung der Parameter des tatsächlichen  Gebäudebestandes wie die  Wohn- und  Bruttogrundfläche  sowie weitere Marktparameter     Ermittlung des  Bodenwertes  und ggf. Augteilung  in verschiedene  Grundstückteilbereiche    Begründung  des angesetzten Bodenwertes   Berechnung des  Sach- und Ertragswertes    Kurzbeschreibung  der Gebäudeausstattung und  kurze  Begründung des Verkehrswertes  Erläuterung aller bewertungsrelevanten  Fachbegriffe   ausführliche Beschreibung der  Gebäudeausstattung  Erstellung eines aufwändigen Textteiles mit allen  Parametern und Erklärungen  zu den   aufwändige  Begründung   des  ermittelten  Verkehrswertes  Aufarbeitung der  Fotodokumentation  mit  Beschriftung der einzelnen Aufnahmen    Ausgabe des  Druckdokumentes  mit  Fotodokumentation    Erstellung einer  PDF Ausfertigung  des Gutachtens    Honorar zzgl. MwSt und Auslagen 1.450 EUR 1.950 EUR nach Gebührentabelle  des BDVI Zuschläge  - für weiter Anfahrten - für bestehende Erbbau- oder sonstige Rechte - für Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien nach Absprache nach Absprache nach Absprache